News

Mietvertrag

Von Christina Kriegel

Erst in den Mietvertrag schauen
Wenn im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist, dass die alte Wohnung renoviert zu verlassen ist, brauchen Sie diese lediglich auszuräumen, zu fegen und die Schlüssel zu übergeben.

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Anbieter wechseln

Von Christina Kriegel

Strom- und Gasanbieter
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, bei Ihrem Umzug auch den Strom- und/oder Gasanbieter zu wechseln, schauen Sie sich bereits jetzt nach neuen Anbietern um. Der neue Versorger kann Sie dann direkt ab Einzug in die neue Wohnung mit Strom oder Gas beliefern, ohne dass die örtlichen Stadtwerke involviert sind.

 

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Wohnung rechtzeitig kündigen

Von Christina Kriegel

Eine fristgerechte Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses ist notwendig, um weitere Mietzahlungen für die alte Wohnung trotz bereits erfolgten Bezugs der neuen Bleibe zu vermeiden. Für unbefristete Mietverträge beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter seit dem 1. September 2001 immer 3 Monate.
 

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